oldtimersammlung Wertgutachten KFZ Deggendorf Straubing Regensburg Ströher

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert –
Worauf kommt’s an?

Klassiker- und Oldtimerbewertungen AS Gutachter Ströher

In die Restauration eines alten VW Käfers kann man problemlos mehr als 20.000 Euro versenken – aber bekommt man im Schadenfall diese Summe von der Oldtimerversicherung auch ersetzt? Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

  • Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
  • Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser durch die bei Oldtimern übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden.
  • Eine Classic-Analytics Bewertung ist immer so umfangreich wie nötig. Für kurze Wertmitteilungen reicht bereits ein kurzer Home Check, zur Versicherungseinstufung eine Oldtimer Kurzbewertung (also ein Professional Check).

Es gibt aber Fälle, in denen ein qualifizierter Experte näher hinschauen und ein Fahrzeug einer detaillierten Prüfung unterziehen muss. Zum Beispiel, wenn

  • ein besonders hochwertiges Auto oder Motorrad versichert werden soll
  • ein Fahrzeug verkauft oder gekauft werden soll
  • die Höhe eines Unfallschadens festgestellt werden muss

In diesen Fällen erstellen wir ein maßgeschneidertes Gutachten, deren Prüfungsumfang sich eng an der gestellten Aufgabe orientiert; als Grundlage verwenden wir recherchierte Marktwerte. In der Regel werden dabei sämtliche Prüfungspunkte der Oldtimer Checkliste – auch als Download – berücksichtigt:

Darüber hinaus können Probefahrten, Kompressionsdruckdiagramme, Hohlraumanalysen etc. durchgeführt werden.

Gerne erstellen wir für Sie nach Absprache ein individuelles Angebot – sprechen Sie mit uns.

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