Warum brauchen Sie ein Gutachten für Ihr Fahrrad/E-Bike/Pedelec?

1. Mein Rad wurde durch einen Unfall beschädigt

Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Unfallgutachten) durch freie Wahl eines qualifizierten Fahrrad-Sachverständigen.
Falls Sie den Schaden selbst verursacht haben, halten Sie bitte mit Ihrer Versicherung Rücksprache. In den meisten Fällen haben die Versicherungen keinen Fahrrad Sachverständigen, sodass das Gutachten auch durch uns erstellt werden kann und dann auch von der Versicherung bezahlt wird.
Von uns wird der aktuelle Fahrrad- bzw. E-Bike Wert ermittelt, die Instandsetzungskalkulation erstellt und ggf. die Abwertung für Ausstattungsdetails und Zustand berücksichtigt.
Ferner wird der Ladezustand und die Ladezyklen bei E-Bikes ermittelt und dokumentiert. Unter Umständen muss auch noch ein Restwert des beschädigten Rades ermittelt werden.
All diese Dinge sind Bestandteil eines ordentlichen und zur Abrechnung verwendbaren Schadengutachtens.

2. Der Verkauf steht an oder ein gebrauchtes E-Bike soll angeschafft werden?!

Wenn Sie ihr Bike verkaufen möchten, stellt sich oft die Frage, was für einen Wert hat mein gebrauchtes Teil überhaupt noch?
Ist das Fahrzeug besonders selten, hat eine geringe Laufleistung oder es wurden kostenaufwendige Umbauten durchgeführt?
Sie wollen sich kein neues E-Bike kaufen und möchten sicher sein, dass das gebrauchte Bike in einem guten Zustand ist?!
Ob Versicherungsansprüche bei einem Schadensfall oder Besitzerwechsel des Fahrrads mit einer ordentlichen Bewertung sind Sie auf der sicheren Seite.

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