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Die Gebrauchtfahrzeugbewertung für Sie oder Ihren möglichen Käufer:

Es gibt mehrere Gründe eine Gebrauchtwagenbewertung vornehmen zu lassen. Sie wollen ihr Auto verkaufen und einen anderen Gebrauchten anschaffen. Sie benötigen einen Anhaltspunkt für die Festsetzung des Preises. Vielleicht wollen sie ja auch nur sicher gehen, daß die Gebote, sei es von einem Händler oder einer oder Privatpersonen, nicht unter dem üblichen Marktwert liegen. Gegenüber jemandem, von dem Sie ein Fahrzeug kaufen wollen, ist die Gebrauchtwagenbewertung natürlich auch eine Hilfe. Sie können mit der Kenntnis des derzeitigen Marktes, in das Verhandlungsgespräch, und müssen sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Vorteil für Sie! Sie wissen genau, was der Typ oder das Modell, mit den angegebenen Werten auf dem freien Markt noch bringt.

Sie können also nein sagen, wenn sie den Eindruck haben, der Preis ist überzogen. Die Gebrauchtwagenbewertung führt zu einem Ergebnis. Wenn Sie es im Internet kostenlos für sich machen, haben sie natürlich nicht den korrekten Wert. Dieser Wert ist ein Mittelwert, der auf der Erfahrung und statistischen Werten beruht. Darin sind eine größere Menge vergleichbarer Fahrzeuge, mit etwa gleichen Laufleistungen, Ausstattungen. Dann wird mit verschiedenen Faktoren der ungefähre Mittelwert bestimmt.

Eine Bewertung von einem Sachverständigen ist eine objektive Ermittlung mit einer Überprüfung des Fahrzeugs auf Herz und Nieren. Viele Gesichtspunkte wie Scheckhefteinträge, Reparaturhistorie, Abnutzung des Innenraums und Zustand der Reifen lassen Rückschlüsse auf die Vergangenheit ziehen. Kaufen Sie nicht die Katze im Sack. Die führt meist zu bösen und vor allem kostspieligen Überraschungen.

Fragen Sie uns nach einer möglichen Gebrauchtfahrzeugbewertung. Wir helfen Ihnen gerne!

Das Minderwertgutachten für Ihr Leasingfahrzeug

Leasinggutachten Leasingrücknahme Audi RS4
Leasingrücknahme Audi RS4
Schaden am Stoßfänger vorne unten - Minderwert
Schaden am Stoßfänger vorne unten – Minderwert

In welchem Zustand befindet sich ein Fahrzeug nach Ablauf der Nutzungsdauer?
Viele Faktoren fließen in die Wertermittlung von gebrauchten Fahrzeugen ein, die oftmals nur durch einen Experten mit seinen technischen Hilfsmitteln bereitgestellt werden können, wie allgemeine Fahrzeugdaten, Ausstattung, werterhöhende Faktoren, notwendige Reparaturen, fehlende Teile, Wertminderung aus Vorschäden.

Diese Bewertung bewegt sich im Rahmen der Bestimmungen des § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Damit bildet sie eine Grundlage zur Abrechnung von Leasingverträgen und eine verbindliche Basis zur Wertfeststellung beim Kauf oder Verkauf eines
Fahrzeugs. Es gibt akzeptierte Schäden, die aus der normalen Nutzung des Fahrzeuges entstanden sind. Diese Schäden verursachen für Sie keine Kosten und liegen deshalb im grünen Bereich.

Dann gibt es Schäden, die absolut im roten Bereich liegen. Also nicht der normalen Nutzung bzw. Abnutzung zugeordnet und deshalb auch nicht akzeptiert werden können. Hierbei unterscheiden wir zwischen Schäden, die sich zu 100% auswirken. und Schäden, die anteilig nach dem Fahrzeugalter bemessen werden.

Erstere sind Unfallschäden, fehlende Teile und Schäden, die den Erhalt der Betriebs- und Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zweitere sind Schäden, die den optischen und/oder funktionalen Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigen. Und damit den Preis, den ein potenzieller Käufer bereit ist, für den Gebrauchten zu zahlen.

Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug vorab, damit es keine böse Überraschung bei der Rückgabe gibt

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